Pflichtablieferung von Netzpublikationen tritt in Kraft

Diskussion von Ideen oder Anregungen zu ConPresso und zur Community
Antworten
Benutzeravatar
Mr. Magpie
ConPresso-Profi
Beiträge: 1004
Registriert: 01.01.1970 01:00
Wohnort: Wuppertal
Hat sich bedankt: 274 Mal
Danksagung erhalten: 59 Mal

Pflichtablieferung von Netzpublikationen tritt in Kraft

Beitrag von Mr. Magpie »

Viele von Euch werden bspw. diesen Artikel der heise-News gelesen haben.
Er befasst sich mit dem Inkrafttreten der Pflichtablieferung von Netzpublikationen an die Deutsche Nationalbibiothek (DNB).

Ich fürchte, es lohnt sich gar nicht mehr groß, deshalb zu lamentieren, früher oder später ist die Mehrheit von uns bzw. unseren Kunden davon betroffen.

Mit ConPresso (u. a. CMS) erstellte Websites könnten sich in einer Art Grauzone befinden: Einerseits handelt es sich größtenteils um "periodische Netzpublikationen", deren Transferfähigkeit mindestens stark eingeschränkt ist. Andererseits könnte so mancher Jurist so spitzfindig sein und behaupten, dass man ja auch dynamisch erzeugte Netzpublikationsdaten über bspw. Spider-Programme als statische HTML-Seiten ablegen und so bei der DNB abliefern könnte.
Auch die Erfüllung der Ablieferungspflicht in Form von PDFs kann in Betracht kommen, ist aber nicht weniger aufwendig.

Interessanterweise bringt die DNB für sich häufig ändernde "periodische Netzpublikationen" einen Begriff ins Spiel, der den Aufwand des Ablieferns erheblich reduzieren könnte: OAI-Harvesting
Ich muss gestehen, dass ich aus der Beschreibung zum OAI-Harvesting nicht so recht schlau werde.

Mich würde daher interessieren, 1.) ob die kleine CPO- bzw. Modul-Entwickler-Gemeinde damit mehr anzufangen weiß, und 2.), ob dafür mittel- bis langfristig vielleicht ein Modul entwickelt werden kann.
Günther Ludwig
Benutzeravatar
baluo
ConPresso-Experte
Beiträge: 607
Registriert: 14.11.2005 12:17
Hat sich bedankt: 216 Mal
Danksagung erhalten: 11 Mal

Beitrag von baluo »

geloescht
Zuletzt geändert von baluo am 31.10.2008 13:04, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Mr. Magpie
ConPresso-Profi
Beiträge: 1004
Registriert: 01.01.1970 01:00
Wohnort: Wuppertal
Hat sich bedankt: 274 Mal
Danksagung erhalten: 59 Mal

Re: Cross posting

Beitrag von Mr. Magpie »

> > Nicht abzuliefern sind
> >
> > 1. Netzpublikationen, die den in § 4 Nr. 8, 10, 13 und 14 bezeichneten
> > Medienwerken entsprechen, sowie *****lediglich privaten Zwecken dienende
> > Websites*****,
Sobald Werbung - bspw. Google Adsense - geschaltet ist, dient eine Website nicht mehr rein privaten Zwecken => abgabepflichtig
> > 9. *****Netzpublikationen, die nur einer privaten Nutzergruppe zugänglich
> > gemacht sind.*****
Gemeint sind hiermit reine Intranet-Webseiten, also Websites ohne Inhalte für die Öffentlichkeit, bzw. Webseiten, deren Inhalte nur einem engen Benutzerkreis zugänglich sind. Stichwort: CPOs "Geschlossene Rubriken" und "Personalisierte Rubriken".
=> Der Rest ist abgabepflichtig
> > 13. *****Akzidenzen, die lediglich gewerblichen, geschäftlichen *****oder
Das bedeutet lediglich, dass die Seiten bspw. deines Shop-Systems von der Abgabepflicht ausgenommen sind.
=> Der Rest ist abgabepflichtig
Günther Ludwig
Benutzeravatar
baluo
ConPresso-Experte
Beiträge: 607
Registriert: 14.11.2005 12:17
Hat sich bedankt: 216 Mal
Danksagung erhalten: 11 Mal

Beitrag von baluo »

Brigitte Wiechmann von der DNB erklärt:

„Schon seit das Gesetz über die Nationalbibliothek in Kraft ist haben wir uns in erster Linie auf E-Books und E-Journals und alles, was analog zu gedrucktem Material ist, konzentriert. Die Speicherung ganzer Webseiten ist aber deutlich komplizierter. Wir sind einfach technisch noch nicht soweit, wie wir es gerne wären und arbeiten uns schrittweise weiter. Wenn wir technisch einen Schritt weiter kommen und auch Webseiten erfassen können werden wir das auch groß über die Medien bekannt geben.“

zitiert hier:
http://community.conpresso.de/posting.p ... ply&t=4123

-------------------------

"Das Ganze wird in der Praxis dadurch abgemildert, dass die Nationalbibliothek in der Vergangenheit bereits angekündigt hat, die Umsetzung behutsam und vorsichtig vorzunehmen. Die Nationalbibliothek hat zudem eine FAQ online bereitgestellt."

zitiert hier:
http://www.dr-bahr.com/news_det_20081024100049.html
Benutzeravatar
Mr. Magpie
ConPresso-Profi
Beiträge: 1004
Registriert: 01.01.1970 01:00
Wohnort: Wuppertal
Hat sich bedankt: 274 Mal
Danksagung erhalten: 59 Mal

Beitrag von Mr. Magpie »

Ich zitiere aus den FAQ der DNB Stand heute: (relevantes rot hervorgehoben)
Welche Netzpublikationen werden von der Deutschen Nationalbibliothek gesammelt?

Zum Sammelgebiet Netzpublikationen gehören alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in öffentlichen Netzen zugänglich gemacht werden. Die Abgabepflicht umfasst sowohl Internetpublikationen mit Entsprechung zum Print-Bereich als auch web-spezifische Medienwerke. Beispiele für Netzpublikationen sind elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, Digitalisate, Musikdateien oder auch Webseiten.

Es gibt allerdings einige Einschränkungen bei der Sammelpflicht.

Zeitlich begrenzte Vorabveröffentlichungen, reine Software- oder Anwendungstools und auch Fernseh- und Hörfunkproduktionen werden nicht gesammelt.

Außerdem nicht gesammelt werden Netzpublikationen, die rein privaten oder gewerblichen Zwecken dienen. Generell sind damit Webseiten gemeint, die z. B. aus privaten Fotos und Urlaubsbeschreibungen oder Darstellungen der Dienstleistungen und Angebote einer Firma bestehen, die meist nur das private Umfeld oder Kunden interessieren. Wenn die Webseiten jedoch themen- oder personenbezogene Informationen enthalten, die von öffentlichem Interesse sind, wie z. B. über Personen des öffentlichen Lebens oder über Kleintierzucht, sind sie für die Deutsche Nationalbibliothek sammelpflichtig.
Günther Ludwig
Benutzeravatar
baluo
ConPresso-Experte
Beiträge: 607
Registriert: 14.11.2005 12:17
Hat sich bedankt: 216 Mal
Danksagung erhalten: 11 Mal

Cross posting

Beitrag von baluo »

Aufgrund des Threads in der i-worker Liste hat eine Kollegin die Deutsche
Nationalbibliothek angemailt und folgende Antwort bekommen:
"Derzeit werden Webseiten aller Art, z. B. statische und dynamische HTML-Seiten, Weblogs oder Foren noch nicht gesammelt.
Nähere Informationen zur Sammlung von Webseiten finden Sie in unseren aktualisierten "Häufig gestellten Fragen":
Welche Netzpublikationen werden von der Deutschen Nationalbibliothek gesammelt?
http://www.d-nb.de/netzpub/info/np_faq.htm#np_welche
Wie werden Netzpublikationen gesammelt?
http://www.d-nb.de/netzpub/info/np_faq.htm#np_wie.
Ihrerseits ist z. Zt. also keine Ablieferung erforderlich. Wir werden Sie vormerken und zu gegebener Zeit wieder auf Sie zukommen.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne unter np-info@d-nb.de oder telefonisch unter 069/1525-1320 zur Verfügung."
Benutzeravatar
balu
ConPresso-Entwickler
Beiträge: 1748
Registriert: 01.01.1970 01:00
Hat sich bedankt: 81 Mal
Danksagung erhalten: 133 Mal

Beitrag von balu »

Hi

wir haben die D-NB auch kontaktiert. Dort hat man uns mitgeteilt, dass im Moment Websites eben noch garnicht gespeichert werden koennen und sollen.

Das wird irgendwann in einem spaeteren Schritt passieren.

Dann sollen Webseiten allerdings "geharvested" - also automatisch erfasst - werden.

Ich wuerde dahinter dann so etwas wie das Internet Archive (Wayback-Machine) vermuten.

Balu
Bartels.Schöne
ConPresso Support & Development
Benutzeravatar
Mr. Magpie
ConPresso-Profi
Beiträge: 1004
Registriert: 01.01.1970 01:00
Wohnort: Wuppertal
Hat sich bedankt: 274 Mal
Danksagung erhalten: 59 Mal

Beitrag von Mr. Magpie »

Es gibt neu Infos, vgl. heise-News:

Nach Aussage eines Sprechers der D-NB wird die Bibliothek Blogs, Foren und Websites mit statischen Inhalten automatisiert erfassen und archivieren. Das wird über einen D-NB-eigenen Crawler geschehen. Der Aufwand hierzu liegt also bei der D-NB.
Blogger und Forenbetreiber müssen sich nicht einmal bei der Nationalbibliothek melden, da Sie nicht Objekt der Sammlung sind: Die Nationalbibliothek sammelt nur bezogen auf das Einzelobjekt, wozu sie Netzpublikationen wie E-Books, elektronische Zeitschriften, Hochschulprüfungsarbeiten und Digitalisate zählt. Weitere Infos hierzu finden sich immer aktuell auf der Website der D-NB unter dem Stichwort "Ablieferung".

Für Ablieferungspflichtige Netzpublikationen müssen entweder nur Metadaten angegeben werden, sodass die D-NB das/die Dokument/e dann von der Website selbst einlesen kann, oder die Publikationen müssen selbst hochgeladen werden.

Wenn jemand nur selten veröffentlicht - darunter fallen etwa auch studentische Hausarbeiten, wissenschaftliche Abschlussarbeiten oder Vorträge - ist er verpflichtet, seine Arbeit der Nationalbibliothek zu melden und zugänglich zu machen.

Für Nachrichtenwebsites wird die D-NB praktikable Verfahren entwickeln, welche eine regelmäßige Aktualisierung der D-NB-Sammlung gewährleisten.
Günther Ludwig
Antworten